Gerichtsstand & Recht
Gerichtsstand ist der Firmensitz, sofern gesetzlich zulässig.
Auf Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Streitschlichtungsmechanismen nach deutschen Vorschriften werden
berücksichtigt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Lokale oder ausländische Besonderheiten werden individuell vereinbart.